Rz. 120

Aufgrund seiner Informationsfunktion für interne und externe Adressaten und seiner Finanzfunktion für Anteilseigner, Gläubiger, Fiskus und erfolgsabhängig honorierte Manager ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, den Jahresabschluss auch in die Unternehmensplanung einzubeziehen. Ein Plan-Jahresabschluss (bestehend aus Plan-Bilanz und Plan-GuV-Rechnung, ggf. auch Plan-Kapitalflussrechnung) erfasst die Auswirkungen der geplanten Unternehmensgestaltungen und die künftige Jahresabschlussgestaltung (Bilanzpolitik).[1]

Die Funktionen des Plan-Jahresabschlusses entsprechen den allgemeinen Funktionen der Unternehmensplanung: Information, Koordination, Steuerung und Kontrolle. Letztlich sind die zukünftigen Werte aller Positionen der Bilanz und GuV-Rechnung zu bestimmen, wie sie sich aus den geplanten Vorhaben aller anderen Unternehmensbereiche und der Rechnungslegungspolitik selbst ergeben. Im Idealfall erfolgt dies in einem ganzheitlichen Rechensystem in Form einer integrierten Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung.[2]

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