Ein Haben-Saldo auf dem Kundenkonto und ein Soll-Saldo beim Kreditor können auf eine Überzahlung zurückzuführen sein; in der Praxis liegt häufig aber eine Verwechslung der entsprechenden Konten vor:

  • die Zahlung einer Rechnung ist auf einem falschen (ausgeglichenen) Debitorenkonto erfasst, oder
  • eine Aufwandsbuchung auf einem Sachkonto ist durch einen Tippfehler versehentlich auf einem (ausgeglichenen) Kreditorenkonto gelandet.
 
Praxis-Beispiel

Buchung statt auf einem Personenkonto in der GuV gelandet

Anstatt auf dem Kreditorenkonto 71100 der Baustoffe GmbH ist ein Rechnungseingang durch versehentliches Weglassen der fünften Stelle der Kreditorennummer auf dem Sachkonto 7110 (SKR 04: sonstige Zinserträge) gelandet. Der Ausgleich der Verbindlichkeit auf dem Kreditorenkonto führte auf dem Lieferantenkonto, auf dem wegen des Fehlers die Eingangsrechnung nicht verbucht war, zu einem Sollsaldo. Die Falschbuchung auf dem Zinsertragskonto ist umzubuchen.

 
Kontobezeichnung: Kontonr.   Blatt-Nr.
Lieferant Baustoffe GmbH 71100   15
Datum Gegenkonto Buchungstext Soll Haben
……… ……… ……… ………… …………
15.12.   Bank 12.000 EUR  
16.12.   Wareneingang       6.000 EUR
gebucht bis EB-Wert Saldo Neu Soll Jahresverkehrszahlen   Haben
31.12. Haben 4 .000 EUR Soll 6.000 EUR 421.000 EUR 411.000 EUR  
Konto Nr. 7110 12.000 EUR
an Lieferant 71100 12.000 EUR

Buchungsvorschlag SKR 04:

 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
7110 sonstige Zinserträge 12.000 EUR 71100 Baustoffe GmbH 12.000 EUR

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