Insbesondere bei einer Vielzahl an Forderungen und Verbindlichkeiten empfiehlt es sich, im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zu prüfen, welche Vorgänge im Folgejahr nicht durch Zahlung oder Ausbuchung ausgeglichen wurden. Dies kann traditionell und manuell durch Abhaken einer Einzelaufstellung von offenen Posten der Personenkonten zum Stichtag erfolgen. Alternativ kann es – sofern das Buchführungssystem dies technisch ermöglicht – über eine automatisierte Abfrage erfolgen. Lassen Sie sich hierfür im Folgejahr vom System explizit die offenen Posten anzeigen, deren Buchungsdatum im Vorjahr oder davor liegt. Prüfen und dokumentieren Sie anschließend die Ursachen für das Vorliegen der "alten" Posten.
Offener Posten – kein Ausgleich im Folgejahr
Bei den Abstimmarbeiten zum Jahresabschluss hat sich herausgestellt, dass eine offene Kundenforderung des Vorjahres im Folgejahr bis zur Bilanzaufstellung nicht ausgeglichen wurde. Eine Überprüfung des Vorgangs hat ergeben, dass vom Prokuristen eine Stundung der Forderung gewährt wurde, die er nicht an die Buchhaltung kommuniziert hatte.
Gutschrift wurde beim Kunden nicht gebucht
Eine im Vorjahr ausgestellte Gutschrift an einen Kunden wurde im eigenen System gebucht, aber offensichtlich nicht beim Kunden. Daher wurde diese Gutschrift auch nicht bei einer der Zahlungen des Kunden zum Abzug gebracht und ist somit noch offen.
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