Kurzbeschreibung

Diese Jahresabschluss-Checkliste auf aktuellem Rechtsstand bietet dem Jahresabschluss-Ersteller einen Überblick über sämtliche zu bewältigenden Vorarbeiten für den Jahresabschluss.

Einführung

Allgemein:

Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. In der Regel besteht ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommen eine Vielzahl von Änderungsgesetzen und Verwaltungsanweisungen oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.

Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.

Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.

Grundlage für die Checklisten 2021:

Die im Jahr 2020 ausgebrochene weltweite Pandemie, ausgelöst durch das Virus SARS-CoV-2, hat nicht nur das Gesundheitssystem in Angst und Schrecken versetzt, sondern hat auch teils verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland und der ganzen Welt. Auch im Jahr 2021 hat die Pandemie das Privat- und Geschäftsleben maßgebend beeinflusst.

Um den Auswirkungen durch einen zeitweise vollständigen Lockdown des Wirtschaftslebens entgegenzuwirken, hat der deutsche Gesetzgeber mit zahlreichen direkten Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Soforthilfe/Überbrückungshilfe usw.), aber auch in Form von Gesetzesänderungen Gegenmaßnahmen ergriffen. Inwieweit sich die einzelnen Punkte auf die Jahresabschlusserstellung 2021 auswirken, werden wir auch in diesem Jahr in einer gesonderten Rubrik darstellen, die Sie in jeder Checkliste vorgelagert zu den bisherigen Prüfschemata antreffen. In dieser Rubrik werden wir in der gewohnten Übersichtlichkeit kurz und prägnant darstellen, wie und wo die einzelnen Maßnahmen und Gesetzesänderungen im Bereich der Jahresabschlusserstellung einzuordnen sind. Man kann vorab festhalten, dass die Sonderregelungen des Jahres 2020 auch für das Jahr 2021 weitgehend weiter anzuwenden sind.

Daneben wurden die nachfolgenden Checklisten natürlich auch bzgl. der wenigen weiteren Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.

Der Autor: Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater,
Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB
Die vollständige Serie der Jahresabschluss-Checklisten

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Anlagevermögen

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Passivseite

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren)

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Personengesellschaften

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz

Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Vorarbeiten

Praxis-Checkliste: "Corona-Pandemie 2020/2021" zur Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Vorarbeiten

1. Wurde beachtet, dass die Reinvestitionsfrist des § 6b EStG für Rücklagen, die nach dem 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 aufzulösen wären, um 2 Jahre verlängert wird? Für Rücklagen, die nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022 aufzulösen wären, wird die Reinvestitionsfrist um 1 Jahr verlängert.[1]

Gleichermaßen wird die Investitionsfrist für im Jahr 2017 gebildete Investitionsabzugsbeträge gem. § 7g EStG auf 5 Jahre verlängert. Für im Jahr 2018 gebildete Investitionsabzugsbeträge wird die Investitionsfrist auf 4 Jahre verlängert.[2]

Insoweit erübrigt sich in diesen Fällen ein eventueller Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2021/2022.
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________

2. Wurde geprüft, ob und wenn ja welche Hilfspakete des Bundes und der Länder (insbesondere: Kurzarbeitergeld, Soforthilfeprogramm des Bundes und der Länder sowie Überbrückungshilfen) in Anspruch genommen wurden?

Wurden die dazugehörigen Kopien von Antrags- und Bewilligungsunterlagen zu den Jahresabschlussunterlagen genommen?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
Praxis-Checkliste: ...

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