Kurzbeschreibung

Diese Jahresabschluss-Checkliste auf aktuellem Rechtsstand bietet dem Jahresabschluss-Ersteller einen Überblick über alle Arbeitsschritte, die im Bereich des Anlagevermögens zu bewältigen sind.

Einführung

Allgemein:

Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. Zudem besteht i. d. R. ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommt eine Vielzahl von Änderungsgesetzen, wie zuletzt das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.

Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch, das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.

Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.

Grundlage für die Checklisten 2021:

Die im Jahr 2020 ausgebrochene weltweite Pandemie, ausgelöst durch das Virus SARS-CoV-2, hat nicht nur das Gesundheitssystem in Angst und Schrecken versetzt, sondern hat auch teils verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland und der ganzen Welt. Auch im Jahr 2021 hat die Pandemie das Privat- und Geschäftsleben maßgebend beeinflusst.

Um den Auswirkungen durch einen zeitweise vollständigen Lockdown des Wirtschaftslebens entgegenzuwirken, hat der deutsche Gesetzgeber mit zahlreichen direkten Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Soforthilfe/Überbrückungshilfe usw.), aber auch in Form von Gesetzesänderungen Gegenmaßnahmen ergriffen. Inwieweit sich die einzelnen Punkte auf die Jahresabschlusserstellung 2021 auswirken, werden wir auch in diesem Jahr in einer gesonderten Rubrik darstellen, die sie in jeder Checkliste vorgelagert zu den bisherigen Prüfschemata antreffen. In dieser Rubrik werden wir in der gewohnten Übersichtlichkeit kurz und prägnant darstellen, wie und wo die einzelnen Maßnahmen und Gesetzesänderungen im Bereich der Jahresabschlusserstellung einzuordnen sind. Man kann vorab festhalten, dass die Sonderregelungen des Jahres 2020 auch für das Jahr 2021 weitgehend weiter anzuwenden sind.

Daneben wurden die nachfolgenden Checklisten natürlich auch bzgl. der wenigen weiteren Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.

Der Autor: Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater,
Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB
Die vollständige Serie der Jahresabschluss-Checklisten

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Vorarbeiten

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Passivseite

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren)

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Personengesellschaften

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz

Jahresabschluss-Checkliste 2021, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz

Jahresabschluss-Checkliste Allgemein, Anlagevermögen

Corona-Pandemie 2020/2021

Praxis-Checkliste: Anlagevermögen
1. Wurde beachtet, dass für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 angeschafft werden, steuerlich wieder eine degressive Abschreibung möglich ist?[1] Die mögliche degressive Abschreibung beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, höchstens aber 25 %. Im Jahr der Anschaffung ist wie bei der linearen Abschreibung "pro rata temporis" abzuschreiben.[2]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________

2. Wurde beachtet, dass eventuelle außerplanmäßige Abschreibungen, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, frühestens zum 31.12.2020 gebildet werden dürfen?[3]

Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 lagen noch keine objektiven Anhaltspunkte für eine spätere Wertminderung von Vermögensgegenständen vor, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind.

Bei abweichenden Wirtschaftsjahren ist erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 29.2.2020 enden, von wertaufhellenden Tatsachen auszugehen, sodass die Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Abschreibung vorliegen.
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________

3. Wurde beac...

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