In diesem Fall rechnen Sie die Erlöse dem Gewinn des abgelaufenen Jahres hinzu mit der Besonderheit, dass die Umsatzsteuer erst bei Zahlung fällig wird.

 
Praxis-Tipp

Antrag auf Versteuerung nach Vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung)

Die Versteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn

  • Ihr Gesamtumsatz im vergangenen Jahr nicht mehr als 500.000 EUR betrug.
  • Sie als Kleinunternehmer nicht buchführungspflichtig sind.

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