In diesem Fall rechnen Sie die Erlöse dem Gewinn des abgelaufenen Jahres hinzu mit der Besonderheit, dass die Umsatzsteuer erst bei Zahlung fällig wird.
Antrag auf Versteuerung nach Vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung)
Die Versteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn
- Ihr Gesamtumsatz im vergangenen Jahr nicht mehr als 500.000 EUR betrug.
- Sie als Kleinunternehmer nicht buchführungspflichtig sind.
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