Insbesondere für Reise- oder Foodblogger können sich weitere steuerliche Konsequenzen infolge des sog. Steueroasen-Abwehrgesetzes ergeben.[1]

Für "digitale Nomaden" hat die EU im Rahmen des sog. New EU Tax Package[2] die Schaffung eines steuerlichen Ansässigkeitsregisters angekündigt.

Zur Identifizierung und Vermeidung der Nutzung von sog. Briefkastengesellschaften hat die EU-Kommission am 20.5.2021 eine Initiative zu einem möglichen Gesetzgebungsverfahren, ggf. in Form einer weiteren ATAD, auf den Weg gebracht.[3]

[1] Vgl. dazu im Einzelnen Kußmaul/Kloster/Licht, Ubg 7/2021, S. 369 ff.
[2] Vgl. dazu Kloster/Ferring, Ausweitung der Steuertransparenz und Steuerkooperation im Bereich der Besteuerung von Krypto-Assest, Haufe Finance News v. 3.3.2021.
[3] Vgl. Kommission, Fighting the use of shell entities and arrangements for tax purposes, Ref. Ares (2021) 3353821, v. 20.5.2021.

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