Insbesondere für Reise- oder Foodblogger können sich weitere steuerliche Konsequenzen infolge des sog. Steueroasen-Abwehrgesetzes ergeben.[1]
Für "digitale Nomaden" hat die EU im Rahmen des sog. New EU Tax Package[2] die Schaffung eines steuerlichen Ansässigkeitsregisters angekündigt.
Zur Identifizierung und Vermeidung der Nutzung von sog. Briefkastengesellschaften hat die EU-Kommission am 20.5.2021 eine Initiative zu einem möglichen Gesetzgebungsverfahren, ggf. in Form einer weiteren ATAD, auf den Weg gebracht.[3]
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