Die höchst- und bestmögliche Nutzung wird auch dann aus Sicht der Marktteilnehmer bestimmt, wenn das Unternehmen eine andere Nutzung beabsichtigt. Es wird jedoch unterstellt, dass die aktuelle Nutzung eines nicht finanziellen Vermögenswerts im Unternehmen seiner höchst- und bestmöglichen Nutzung entspricht, es sei denn, dass der Markt oder andere Faktoren Anhaltspunkte dafür liefern, dass eine alternative Nutzung durch Marktteilnehmer den Wert des Vermögenswerts maximieren würde.

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