Ein Verlust kann beim erstmaligen Ansatz eines biologischen Vermögenswerts entstehen, weil bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der
[Anzuwenden ab 27.1.2009:][1] Verkaufskosten ("costs to sell")
[Anzuwenden bis 26.1.2009:] geschätzten Verkaufskosten
eines biologischen Vermögenswerts die
[Anzuwenden ab 27.1.2009:][2] Verkaufskosten ("costs to sell")
[Anzuwenden bis 26.1.2009:] geschätzten Verkaufskosten
abgezogen werden. Ein Gewinn kann beim erstmaligen Ansatz eines biologischen Vermögenswerts entstehen, wenn beispielsweise ein Kalb geboren wird.
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