Ein Verlust kann beim erstmaligen Ansatz eines biologischen Vermögenswerts entstehen, weil bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der

[Anzuwenden ab 27.1.2009:][1] Verkaufskosten ("costs to sell")

[Anzuwenden bis 26.1.2009:] geschätzten Verkaufskosten

eines biologischen Vermögenswerts die

[Anzuwenden ab 27.1.2009:][2] Verkaufskosten ("costs to sell")

[Anzuwenden bis 26.1.2009:] geschätzten Verkaufskosten

abgezogen werden. Ein Gewinn kann beim erstmaligen Ansatz eines biologischen Vermögenswerts entstehen, wenn beispielsweise ein Kalb geboren wird.

[1] Geändert durch Verordnung (EG) 70/2009.
[2] Geändert durch Verordnung (EG) 70/2009.

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