Ein Gewinn oder Verlust, der beim erstmaligen Ansatz eines biologischen Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert abzüglich
[Anzuwenden ab 27.1.2009:][1] Verkaufskosten ("costs to sell")
[Anzuwenden bis 26.1.2009:] geschätzten Verkaufskosten
und durch eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der
[Anzuwenden ab 27.1.2009:][2] Verkaufskosten ("costs to sell")
[Anzuwenden bis 26.1.2009:] geschätzten Verkaufskosten
eines biologischen Vermögenswertes entsteht, ist in das Ergebnis der Periode einzubeziehen, in der er entstanden ist.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen