Um zu beurteilen, ob ein selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert die Ansatzkriterien erfüllt, unterteilt ein Unternehmen den Herstellungsprozess des Vermögenswerts in

 

a)

eine Forschungsphase und

 

b)

eine Entwicklungsphase.

Ungeachtet der Definition der Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" haben die Begriffe "Forschungsphase" und "Entwicklungsphase" im Sinne dieses Standards eine umfassendere Bedeutung.

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