Geschätzte künftige Zahlungsströme spiegeln Annahmen wider, die der Art und Weise der Bestimmung des Abzinsungssatzes entsprechen. Andernfalls würden die Auswirkungen einiger Annahmen doppelt berücksichtigt oder außer Acht gelassen werden. Da der Zinseffekt bei der Abzinsung der künftigen Zahlungsströme berücksichtigt wird, schließen diese Zahlungsströme Mittelzu- oder -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit aus. Da der Abzinsungssatz auf einer Vor-Steuer-Basis bestimmt wird, werden auch die künftigen Zahlungsströme auf einer Vor-Steuer-Basis geschätzt.

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