Gemäß IAS 8 hat ein Unternehmen die Art und Auswirkung einer veränderten rechnungslegungsbezogenen Schätzung, die eine Auswirkung in der aktuellen Periode hat oder von der erwartet wird, dass sie Auswirkungen in folgenden Perioden hat, darzulegen. Bei Sachanlagen entstehen möglicherweise derartige Angaben aus Änderungen von Schätzungen in Bezug auf

 

a)

Restwerte,

 

b)

geschätzte Kosten für den Abbruch, die Beseitigung oder die Wiederherstellung von Sachanlagen,

 

c)

Nutzungsdauern und

 

d)

Abschreibungsmethoden.

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