Gemäß IAS 8 hat ein Unternehmen die Art und Auswirkung einer veränderten rechnungslegungsbezogenen Schätzung, die für die aktuelle Periode eine wesentliche Bedeutung hat, oder die für folgende Perioden voraussichtlich von wesentlicher Bedeutung sein wird, darzulegen. Bei Sachanlagen entstehen möglicherweise derartige Angaben aus Änderungen von Schätzungen hinsichtlich

 

(a)

Restwerte;

 

(b)

geschätzte Kosten für den Abbruch, das Entfernen oder die Wiederherstellung von Sachanlagen;

 

(c)

Nutzungsdauern; und

 

(d)

Abschreibungsmethoden.

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