Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Löhne 4110 6010   Löhne und Gehälter
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1740 3720   sonstige Verbindlichkeiten

Wird das Büro nicht im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers genutzt, sondern ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag zur Bereitstellung eines Büroraums verpflichtet, handelt es sich bei dem vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlten Bürokostenzuschuss um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Die Buchung des Zuschusses erfolgt auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Löhne

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

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