Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Löhne | 4110 | 6010 | Löhne und Gehälter | |
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 1740 | 3720 | sonstige Verbindlichkeiten |
Wird das Büro nicht im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers genutzt, sondern ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag zur Bereitstellung eines Büroraums verpflichtet, handelt es sich bei dem vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlten Bürokostenzuschuss um steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Die Buchung des Zuschusses erfolgt auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04).
Buchungssatz:
Löhne |
an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
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