Der Verbrauch von Gütern geschieht durch

  • Verarbeitung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bei der Herstellung und
  • Abschreibung der bei der Herstellung eingesetzten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen und der Fertigungsgebäude, in denen die Maschinen stehen.

Inanspruchnahme von Diensten bedeutet Beschäftigung von Arbeitnehmern bei der Herstellung. Der hierauf entfallende Herstellungsaufwand sind daher die Fertigungslöhne.

Es findet ein Prozess der innerbetrieblichen Wertumschichtung statt.[1]

[1] Schubert/Hutzler, in Beck Bil-Komm., 13. Aufl. 2022, § 255 HGB Rz. 233.

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