Neben der D&O-Versicherung werden am deutschen Markt noch Rechtsschutzversicherungsverträge für Top-Manager und Aufsichtsräte angeboten. Diese sichern verschiedene Risiken ab. Vertragspartner des Versicherungsvertrags kann sowohl die GmbH (Firmenlösung) als auch der Geschäftsführer werden.

Praktisch bedeutsame Bausteine sind der Strafrechtsschutz, der Vermögensschaden-Rechtsschutz sowie der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, wobei letzterer Baustein meist nur als Privatlösung für den Geschäftsführer angeboten wird. Zu beachten ist, dass teilweise in D&O-Policen bereits der Straf-Rechtsschutz enthalten ist.

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