Versichert sind über diesen Baustein Straf- und Bußgeldverfahren gegen den Geschäftsführer.

 
Praxis-Beispiel

Fälle für die Straf-Rechtsschutzversicherung

  • Strafrechtliche Verfolgung gegen den Geschäftsführer wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil Verbraucher durch gesundheitsgefährdende Produkte verletzt wurden
  • Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung, weil durch einen Sattelschlepper der GmbH infolge nicht ordnungsgemäßer Wartung der Bremsanlage ein Mensch getötet wurde
  • Anklage des Geschäftsführers wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung

Geht es um die strafrechtliche Verfolgung, gewährt der Versicherer bei Taten, die nur vorsätzlich begangen werden können, grundsätzlich nur vorläufig Rechtsschutz. Stellt sich heraus, dass der Geschäftsführer vorsätzlich gehandelt hat und wird er entsprechend verurteilt, entfällt die Deckung. Der Geschäftsführer muss die Anwaltskosten und die sonstigen Kosten des Verfahrens dann aus eigener Tasche zahlen und dem Versicherer bereits verauslagte Kosten erstatten. Einige Versicherer machen hiervon eine Ausnahme, wenn die Verurteilung durch Strafbefehl erfolgt oder nur ein Vergehen, nicht jedoch ein Verbrechen angeklagt wird.

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