Im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Gutschrift sind etliche Fehler denkbar, die im Folgenden nebst ihrer Folgen dargestellt werden.

7.1 Zu hoher Steuersatz

Wird in einer Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen, d. h.

  • ermäßigt besteuerte Umsätze mit dem allgemeinen Steuersatz ausgewiesen oder
  • 16 %-ige/5 %-ige Umsätze mit 19 %/7 % ausgewiesen,

so gilt Folgendes, wenn der Leistende nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes versteuert:

  • Die Gutschrift gilt als Rechnung, da eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung eines Regelversteuerers abgerechnet wird.[1]
  • Der Leistende schuldet den vollen ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag.[2]
  • Der Leistungsempfänger (Gutschriftsaussteller) darf nur die gesetzlich richtige (geminderte) Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.[3]

Hinweis: Dies gilt auch für Umsätze der Land- und Forstwirte nach § 24 UStG. Nimmt der Land- oder Forstwirt eine Gutschrift, in der ein höherer als der gesetzlich geschuldete Steuerbetrag gesondert ausgewiesen worden ist, widerspruchslos entgegen, so schuldet auch er den Mehrbetrag.[4]

 
So buchen Sie richtig

Zu hoher Umsatzsteuerausweis

L liefert an K für 1.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer Gemüse. K erteilt L eine Gutschrift über 1.000 EUR und 190 EUR (19 %) Umsatzsteuer. Das Gemüse dürfte aber nur mit 7 % Umsatzsteuer verkauft werden.[5]

L muss den ausgewiesenen zu hohen Umsatzsteuerbetrag versteuern:[6]

Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Warenverkauf bei L

 

Konto

SKR 03 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190      
      8400 Erlöse 19 % USt 1.190

Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Warenverkauf bei L

 

Konto

SKR 04 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190      
      4400 Erlöse 19 % USt 1.190

Das Konto "Erlöse 19 % USt" ist bei DATEV ein Automatikkonto, d. h. hier wird die Umsatzsteuer automatisch aus den Erlösen herausgerechnet.

K kann nur 7 % Vorsteuer aus dem ausgewiesenen Zahlungsbetrag (1.190 EUR) abziehen, da nur in dieser Höhe eine gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer vorliegt:[7]

Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Wareneinkauf bei K

 

Konto

SKR 03 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
3300 Wareneingang 7 % Vorsteuer 1.190      
      1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190

Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Wareneinkauf

 

Konto

SKR 04 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
5300 Wareneingang 7 % Vorsteuer 1.190      
      3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190

Das Konto "Wareneingang 7 % Vorsteuer" ist bei DATEV ein Automatikkonto, d. h. hier wird die Vorsteuer automatisch aus den Wareneingangsbeträgen herausgerechnet.

Widerspricht L der Gutschrift, kann K seine Buchung berichtigen, indem er:

a) den Kaufpreis auf 1.070 EUR herabsetzt.

Folge: K und L müssen ihre bisherigen Buchungen stornieren und buchen auf Grundlage der neuen Vereinbarung 1.000 EUR Wareneinkauf/Erlöse, 70 EUR Vorsteuer/Umsatzsteuer und 1.070 EUR Verbindlichkeiten/Forderungen[8]

oder

b) den Steuerbetrag berichtigt, den Zahlungsbetrag aber unverändert lässt.

Folge: K muss eine berichtigte Gutschrift über 1.112,15 EUR zzgl. 77,85 EUR Umsatzsteuer ausstellen. L korrigiert die bisherige Erlös- und Umsatzsteuerbuchung. Am einfachsten: Er storniert die "falsche" Buchung und bucht die korrigierte Gutschrift neu ein.[9]

K muss keine weitere Buchung vornehmen.

7.2 Zu niedriger Steuersatz

Wird in einer umsatzsteuerlichen Gutschrift die Umsatzsteuer zu niedrig ausgewiesen, d. h.

  • regelbesteuerte Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterworfen oder
  • 19 %-ige/7 %-ige Umsätze mit 16 %/5 % Umsatzsteuer versteuert,

so gilt Folgendes, wenn der leistende Unternehmer Regelversteuerer ist:

  • Die Gutschrift gilt als Rechnung.[1]
  • Der Leistende schuldet die gesetzlich zutreffende Umsatzsteuer.[2]
  • Der Leistungsempfänger (Gutschriftsaussteller) darf nur den ausgewiesenen, also zu niedrigen Betrag als Vorsteuer abziehen.[3]
 
So buchen Sie richtig

Zu niedriger Umsatzsteuerausweis

L liefert an K für 500 EUR zzgl. Umsatzsteuer Bier. K erteilt L eine Gutschrift über 500 EUR zzgl. 35 EUR Umsatzsteuer (7 %).

L muss aus 535 EUR 19 % Umsatzsteuer herausrechnen und versteuern:[4]

Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Warenverkauf bei L

 

Konto

SKR 03 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
K...

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