Begriff

Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. In der Praxis sind Warengutscheine ein beliebtes Mittel, um die Freigrenze von 50 EUR für die steuerfreie Zuwendung von Sachgeschenken auszuschöpfen.

Von entscheidender Bedeutung ist, ob es sich bei dem Gutschein um einen echten Sachbezug oder um Barlohn handelt. Während Barlohn immer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist, können Sachbezüge unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei bleiben. Außerdem besteht die Möglichkeit, Sachbezüge pauschal mit 30 % zu versteuern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Für die Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn bei Gutscheinen ist § 8 Abs. 1 und 2 EStG anzuwenden, in dem auch die Sachbezugsfreigrenze geregelt ist. Hinweise und Antworten auf Auslegungsfragen zu der ab 1.1.2020 für (digitale) Gutscheine gesetzlich festgelegten Unterscheidung zwischen Geldleistung und Sachbezug enthält das BMF-Schreiben v. 15.3.2022, IV C 5 –S 2334/19/10007 :007, BStBl 2022 I S. 242. Gutscheine können auch nach den für Aufmerksamkeiten geltenden Kriterien in R 19.6 Abs. 1 LStR steuerfrei sein. Handelt es sich um einen Sachbezug, kann der steuerpflichtige Geschenkgutschein nach § 37b EStG pauschaliert werden.

Sozialversicherung: Die steuerrechtliche Bewertung gilt gleichfalls für die Sozialversicherung, da Einnahmen nicht als Arbeitsentgelt gelten, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern steuerfrei gewährt werden (§ 14 SGB IV, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Außerdem kann Beitragsfreiheit dann bestehen, wenn eine Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG erfolgt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV).

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Gutscheine als Sachbezug bis 60 EUR brutto aus persönlichem Anlass frei frei
Gutscheine als Sachbezug bis 50 EUR monatlich frei frei
Gutscheine zum Einlösen beim Arbeitgeber bis 1.080 EUR jährlich frei frei
 

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