Nicht selten werden im eigenen Haus Räumlichkeiten dienstlich oder betrieblich genutzt. In diesem Fall ist der Betriebsausgabenabzug aber auf die Aufwendungen beschränkt, die sich auf die betrieblich genutzten Räume beziehen.
Aufteilung der Aufwendungen als Privatentnahmen und Betriebsausgaben bei einem gemischt genutzten Gebäude
Unternehmer Hans Groß nutzt 40 % seines Wohnhauses für betriebliche Zwecke. Für eine notwendige Schimmelbeseitigung überweist er an Firma Müller OHG (Kreditorenkonto 85555) 1.000 zzgl. 190 EUR USt.
Folge:
Von den Aufwendungen für die Schimmelbeseitigung entfallen 40 % auf die betrieblich genutzten Räume, d. h., er kann 400 EUR als Betriebsausgaben abziehen. Außerdem kann er 76 EUR als Vorsteuer geltend machen.
Überweist Hans Groß den gesamten Betrag vom betrieblichen Bankkonto, handelt es sich bei 60 % der Aufwendungen (600 EUR) um eine Entnahme.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4290/6350 | Grundstücksaufwendungen, betriebliche | 400 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 76 | |||
1800/2100 | Privatentnahmen | 714 | 85555/85555 | Fa. Müller | 1.190 |
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