Nicht selten werden im eigenen Haus Räumlichkeiten dienstlich oder betrieblich genutzt. In diesem Fall ist der Betriebsausgabenabzug aber auf die Aufwendungen beschränkt, die sich auf die betrieblich genutzten Räume beziehen.

 
Praxis-Beispiel

Aufteilung der Aufwendungen als Privatentnahmen und Betriebsausgaben bei einem gemischt genutzten Gebäude

Unternehmer Hans Groß nutzt 40 % seines Wohnhauses für betriebliche Zwecke. Für eine notwendige Schimmelbeseitigung überweist er an Firma Müller OHG (Kreditorenkonto 85555) 1.000 zzgl. 190 EUR USt.

Folge:

Von den Aufwendungen für die Schimmelbeseitigung entfallen 40 % auf die betrieblich genutzten Räume, d. h., er kann 400 EUR als Betriebsausgaben abziehen. Außerdem kann er 76 EUR als Vorsteuer geltend machen.

Überweist Hans Groß den gesamten Betrag vom betrieblichen Bankkonto, handelt es sich bei 60 % der Aufwendungen (600 EUR) um eine Entnahme.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4290/6350 Grundstücksaufwendungen, betriebliche 400      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 76      
1800/2100 Privatentnahmen 714 85555/85555 Fa. Müller 1.190

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