Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Fremdfirma
  • Beseitigung durch Arbeitnehmer
  • Chemikalien

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Grundstücksaufwendungen, betrieblich 4290 6350   sonstige betriebliche Aufwendungen
Löhne 4110 6010   Löhne und Gehälter

So kontieren Sie richtig!

Lässt der Unternehmer den Schimmel von befallenen betrieblichen Räumlichkeiten durch eine Fremdfirma beseitigen, bucht er die betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Grundstücksaufwendungen, betrieblich" 4290 (SKR 03) bzw. 6350 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das betreffende Kreditorenkonto.

 

Buchungssatz:

Grundstücksaufwendungen, betrieblich

Abziehbare Vorsteuer 19 %

an Kreditoren

Wird die Schimmelbeseitigung von eigenen Arbeitnehmern durchgeführt, werden die hierdurch verursachten Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04) gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Löhne

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Beseitigung von Schimmel im Bürogebäude durch eine Fremdfirma

Das Bürogebäude des Maschinenfabrikanten Hans Groß ist in den Kellerräumen mit Schimmel befallen. Zur Beseitigung beauftragt er die Spezialfirma Müller OHG (Kreditorenkonto 85555). Diese stellt nach Durchführung der Arbeiten 15.000 EUR zzgl. 2.850 EUR USt in Rechnung.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4290/6350 Grundstücksaufwendungen, betrieblich 15.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 2.850 85555/85555 Fa. Müller 17.850

3 So wird bei Beseitigung von Schäden durch Arbeitnehmer richtig gebucht

Werden die Kellerräume eines Betriebsgebäudes von eigenen Arbeitnehmern bearbeitet, werden die betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" gebucht.

Wird für Schimmelbeseitigungsarbeiten eine Teilzeitkraft eingestellt, die monatlich nicht mehr als 450 EUR erhält (geringfügiges Beschäftigungsverhältnis), werden die Abgaben pauschal an die Bundesknappschaft abgeführt.

 
Praxis-Beispiel

Aushilfskraft beseitigt Schäden

Bauunternehmer Hans Groß hat eine Aushilfskraft als "Mädchen für alles" eingestellt, welcher er monatlich brutto 300 EUR zahlt. Ist die Aushilfskraft in der Rentenversicherung (RV) versicherungspflichtig, ist durch Groß ein Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung i. H. v. 3,6 % (entspricht hier 10,80 EUR) vom Bruttogehalt vor Auszahlung an den Arbeitnehmer einzubehalten und im Rahmen der Sozialversicherungsmeldung abzuführen. Des Weiteren muss Hans Groß neben dem Bruttogehalt noch folgende Abgaben zahlen:

 
Pauschale Rentenversicherung 15 % = 45,00 EUR
Pauschale Krankenversicherung 13 % = 39,00 EUR
Pauschale Lohnsteuer 2 % = 6,00 EUR
Umlage U1 1,00 % = 3,00 EUR
Umlage U2 0,39 % = 1,17 EUR
Insolvenzgeldumlage 0,12 % =  0,36 EUR
Gesamtbelastung von Hans Groß     94,53 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4190/6030 Aushilfslöhne 300 1200/1800 Bank 300
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen 94,53 1742/3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 94,530

Die Aufwendungen für Chemikalien zur Schimmelbeseitigung usw. sind ebenfalls Betriebsausgaben.

 
Praxis-Beispiel

Aufwendungen für Chemikalien zur Schimmelbeseitigung

Hans Groß hat für die Schimmelbeseitigung verschiedene Chemikalien gekauft. Den Kaufpreis von 1.190 EUR hat er bar bezahlt.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4290/6350 Grundstücksaufwendungen, betriebliche 1.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 190 1000/1600 Kasse 1.190

4 Wie Herstellungskosten von Erhaltungsaufwendungen abgegrenzt werden

Der Unterscheidung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen kommt eine immense Bedeutung zu und sie hat gravierende finanzielle Folgen:

  • Liegen Herstellungskosten vor, müssen diese zwingend auf ein aktives Bestandskonto gebucht werden. Die Herstellungskosten werden über die Anlagenbuchführung erfasst.
  • Handelt es sich demgegenüber bei den in Rede stehenden Aufwendungen um Erhaltungsaufwendungen, erfolgt deren Verbuchung auf einem Aufwandskonto. Es erfolgt kein Ausweis in der Bilanz, sondern die betreffenden Aufwendungen stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar, mindern also den Gewinn.

Im Wesentlichen ist die Beurteilung als aktivierungspflichtige Herstellungskosten an das Vorliegen folgender Kriterien geknüpft:

  • Es liegt eine Erweiterung eines bestehenden Vermögensgegenstands vor.
  • Es liegt eine wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus vor.

Klassischer Fall der Erweiterung eines bestehenden Vermögensgegenstands: Die Schaffung neuen Raums in einem Gebäude durch einen Anbau, eine Aufstockung oder einen Ausbau.

Von einer wesentlichen Verbesserung z. B. eines Gebäudes ist dann die Rede, wenn zumindest in 3 der 4 Bereiche Heizung, Sanitäranlage, Elektroinstallation oder Fenster eine Erhöhung des Standards erfolgt ist und somit als Ganzes von einer Standardverbesserung vom einfachen auf einen mittleren oder einen sehr anspruchsvollen Standard gesprochen werden kann.

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