3.1 Allgemeine Hinweise

Neben der elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über das Steuerportal der Finanzverwaltung "Mein ELSTER" wird unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de im Auftrag des BMF von der DigitalServiceGmbH des Bundes ein kostenloses Serviceangebot für private Grundbesitzer eröffnet. Es handelt sich dabei um eine vereinfachte elektronische Grundsteuerwerterklärung, die eine unkomplizierte Erklärungsabgabe ermöglichen soll. Dieser Service ist jedoch nur für Grundbesitz in den Bundesländern

  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Bremen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Holstein und
  • Thüringen

nutzbar.

Voraussetzung ist außerdem, dass es sich bei dem zu erklärenden Grundstück um

  • ein Ein- oder Zweifamilienhaus,
  • eine Eigentumswohnung oder
  • ein unbebautes Grundstück

handelt, die Eigentümer Privatpersonen sind und die Eigentumsverhältnisse einfach sind (z. B. Ehegatteneigentum oder Eigentum einer Einzelperson). Handelt es sich hingegen um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, eine andere Grundstücksart, liegt der Grundbesitz z. B. im Eigentum einer ungeteilten Erbengemeinschaft oder kommt eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung in Betracht, kann dieser Service nicht in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss die Erklärungsübermittlung über Mein ELSTER oder eine andere Steuersoftware erfolgen.

3.2 Berlin

Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin möchte Eigentümer mit Grundbesitz in Berlin über die themenbezogene Webseite zur Grundsteuerreform weitergehend informieren.

Auf der Webseite wird auf BORIS Berlin verlinkt, wo Steuerpflichtige den für die Feststellungserklärung für Grundstücke des Grundvermögens benötigten Bodenrichtwert ihres Grundstücks abrufen können. Steuerpflichtige, die die Flurstücksnummer und die Fläche ihrer Flurstücke nicht kennen, können diese Daten über den FIS-Broker des Geoportals ermitteln. PDF-Anleitungen, welche ebenfalls auf der Webseite veröffentlicht wurden, erläutern die Bedienung der beiden Datenportale.

Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen finden sich zu den unterschiedlichen Grundstücksarten die in der Steuererklärung anzugebenden Daten. Über zusätzliche Informations-Flyer für Eigentümer von Wohngrundstücken (Wohnungseigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke) können sich Erklärungspflichtige und Interessierte gezielt über die Grundsteuerreform und die damit verbundene Erklärungspflicht informieren.

Zur Unterstützung bei der elektronischen Erklärungsabgabe über Mein ELSTER, stellt die Finanzverwaltung neben einer allgemeinen Anleitung, die von der Registrierung bis zur Übermittlung der Feststellungserklärung den Ablauf auf dem Steuerportal Mein ELSTER erklärt, auch Musteranleitungen zur Verfügung, die anhand zweier Beispiele für die Grundstücksarten Einfamilienhaus und Wohnungseigentum veranschaulichen, wo die benötigten Daten im Erklärungsformular in ELSTER einzutragen sind.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat auf ihrer Webseite auch FAQs zur neuen Grundsteuer zur Verfügung gestellt.

3.3 Brandenburg

Die Finanzverwaltung in Brandenburg hat zur Unterstützung der Erklärungspflichtigen bei der Erstellung der Feststellungserklärung ein Informationsportal für Grundstücksdaten eingerichtet. Dort können Erklärungspflichtige nach Angabe der Flurstücknummer oder der Adresse des Grundstücks den Bodenrichtwert auf den Stichtag 1.1.2022, die Grundstücksfläche ihres Grundstücks bzw. ihres Flurstücks, die Katasterbezeichnung des Flurstücks, die Gemarkungsnummer und ggf. die Ertragsmesszahl des Flurstücks abrufen. Die Funktionsweise des Informationsportals wird im Rahmen eines Erklär-Videos und einer Benutzungsanleitung erläutert.

Auf ihrer Webseite hat die brandenburgische Finanzverwaltung außerdem eine Checkliste für Eigentümer von unbebauten Grundstücken, bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten sowie eine Checkliste für Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zur Verfügung gestellt, die den Eigentümern die für die Abgabe der Feststellungserklärung erforderlichen Daten aufzeigt. Außerdem sind für verschiedene Interessensgruppen (z. B. Eigentümer von Grundstücken im Grundvermögen, Land- und Forstwirte, Kommunen und Steuerberater) individuelle Informationen im Rahmen von Themenseiten und Informationsblättern auf der Homepage zusammengestellt worden.

Zusätzlich hat die brandenburgische Finanzverwaltung auch eine Info-Hotline zur Beantwortung von Fragen rund um die Grundsteuerreform eingerichtet. Die Nummer der Hotline und die Servicezeiten sind auf der Grundsteuerthemenwebseite der Finanzverwaltung zu finden.

Zur weiteren Unterstützung bei der elektronischen Erklärungsabgabe über Mein ELSTER werden mehrere Klickanleitungen angeboten, die anhand von Beispielen (Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Privatweg, Wohnungseigentum, landwirtschaftliche Flächen im Eigentum einer Erbengemeinschaft, Waldgrundstück und sonst...

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