In Bayern wird im Bereich der Grundsteuer B ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt, das allein mit der Angabe der Grundstücks- und Gebäudeflächen auskommt. Für sehr große Grundstücke und für Grundstücke, die zu bestimmten Zwecken genutzt werden, sieht das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) Ermäßigungen vor. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer A wird dagegen nach dem Vorbild des Bundesmodells ermittelt.[1]

Die bayerische Finanzverwaltung hat im Frühjahr 2022 ein Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen versandt. Die Informationsschreiben richten sich an natürliche Personen mit inländischer Anschrift und sollen die Steuerpflichtigen mit den wichtigsten Informationen zur Erklärungspflicht versorgen.

Für in Bayern belegene Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft hat die bayerische Vermessungsverwaltung einen Datenabruf aus dem Liegenschaftskataster über die Anwendung BayernAtlas ermöglicht. Die Daten werden im Rahmen der Grundsteuererklärung abgefragt.

Die folgenden Daten können im Zeitraum 1.7.2022 bis 31.3.2023 kostenlos über den BayernAtlas-Grundsteuer unter Angabe der Flurstücksnummer und Gemarkung bzw. der Adresse des Flurstücks abgerufen werden:

  • Flurstücksnummer,
  • amtliche Fläche,
  • Gemeindenamen,
  • Gemarkungsname und Gemarkungsnummer,
  • tatsächliche Nutzung mit zugehörigen Flächenanteilen,
  • bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen: die Flächenanteile je Ertragsmesszahl und die Gesamt­ertragsmesszahl.

Die im BayernAtlas-Grundsteuer bereitgestellten Daten beziehen sich auf den Stichtag 1.1.2022 und sind damit für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 maßgebend.

Der Link zur Anwendung BayernAtlas wird auch im Steuerportal Elster hinterlegt. So kann bei Ausfüllen der Steuererklärung direkt auf die Katasterdaten zurückgegriffen werden.

Die bayerische Finanzverwaltung hat auf ihrer Themenwebseite zur Grundsteuer neben den bereits verfügbaren Hinweisen zur Erklärungsabgabe ein Grundlagenvideo online gestellt, welches die wichtigsten Grundlagen und Informationen für Steuerpflichtige zusammenfasst. Daneben werden zur Unterstützung bei der Erstellung der Grundsteuererklärung über das Steuerportal Mein ELSTER auch Ausfüllanleitungen per Video angeboten, die – bezogen auf verschiedene Fallkonstellationen – veranschaulichen, wie die Grundsteuererklärungsformulare in ELSTER ausgefüllt werden müssen. Die Video-Anleitungen greifen folgende Beispielfälle auf:

  • Einfamilienhaus mit Garage und Gartenhaus im Ehegatteneigentum
  • Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz im Alleineigentum
  • Betrieb der Land- und Forstwirtschaft mit Viehhaltung und Wohngebäuden im Alleineigentum eines Landwirts
  • Verpachteter Acker im Eigentum einer Erbengemeinschaft.

Informationen zu den Formalitäten rund um die Erklärungsabgabe (wo bekommt man wann welche Erklärungsformulare?) stehen ebenfalls zur Verfügung. Falls Steuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung nicht elektronisch erstellen und übermitteln können, besteht die Möglichkeit am PC ausfüllbare PDF-Formulare zu verwenden. Diese Formulare und die entsprechenden Ausfüllanleitungen stehen auf der Homepage der Finanzverwaltung zum download bereit. Daneben gibt es auch die Möglichkeit die Papierformulare in den Finanzämtern oder den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abzuholen.

Die kostenlos verfügbare Broschüre "Die Grundsteuerreform in Bayern- ein Überblick für Eigentümerinnen und Eigentümer" und der Info-Flyer "Die Grundsteuerreform in Bayern" fassen die wichtigsten Informationen für Steuerpflichtige kompakt zusammen.

Daneben findet sich auf der Webseite auch eine Zusammenstellung der häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQs) zur Grundsteuererklärung, zur Grundsteuer allgemein und zur Grundsteuerreform. Zusätzlich zu diesen Informationen finden Steuerberater und Kommunen individuelle Hinweise zur Reform.

Eine weitere Informationsquelle sind der Chatbot zur Bayerischen Grundsteuer und die Grundsteuer-Hotline, deren Rufnummer und Servicezeiten ebenfalls auf der Homepage der Finanzverwaltung hinterlegt sind.

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