Geplant war ursprünglich eigentlich ein bundeseinheitliches Modell für eine neue Grundsteuer. Die Öffnungsklausel ermöglicht jedoch den Bundesländern, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen. Davon haben Gebrauch gemacht:

  • Baden-Württemberg: modifiziertes Bodenwertmodell
  • Bayern: wertunabhängiges Flächenmodell
  • Hamburg: Wohnlagemodell
  • Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren
  • Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell
  • Saarland: Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen
  • Sachsen: Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen

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