Geplant war ursprünglich eigentlich ein bundeseinheitliches Modell für eine neue Grundsteuer. Die Öffnungsklausel ermöglicht jedoch den Bundesländern, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen. Davon haben Gebrauch gemacht:
- Baden-Württemberg: modifiziertes Bodenwertmodell
- Bayern: wertunabhängiges Flächenmodell
- Hamburg: Wohnlagemodell
- Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren
- Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell
- Saarland: Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen
- Sachsen: Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen
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