Der Grundsteuerwert spiegelt den Wert des Grundstücks wider und ist die Grundlage für die Ermittlung der Grundsteuer. Der Grundsteuerwert ersetzt den bisherigen Einheitswert.

Im 3-stufigen Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer stellt der Grundsteuerwert die erste Stufe dar.

Das Bundesmodell sieht für bebaute Grundstücke 2 Verfahren vor, wie der Grundsteuerwert zu ermitteln ist:

  • das Ertragswertverfahren und
  • das Sachwertverfahren

Das Ertragswertverfahren gilt für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Wohneigentum und Mietwohngrundstücke.

Das Sachwertverfahren wird bei Teileigentum, Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken und sonstigen bebauten Grundstücken angewendet.

Für unbebaute Grundstücke wird der Grundsteuerwert durch Multiplikation der Fläche mit dem entsprechenden Bodenrichtwert ermittelt.

In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gibt es eigene Ländermodelle, die davon abweichend den Grundsteuerwert auf andere Weise ermitteln. Sachsen und das Saarland wenden für die Berechnung des Grundsteuerwertes das Bundesmodell an.

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