In § 6a GrEStG findet sich die sog. Konzernklausel. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums[1] in das GrEStG eingefügt worden. Die Regelungen verfolgen das Ziel, Wachstumshemmnisse schnell und effektiv zu beseitigen. Der Gesetzgeber wollte die Bedingungen für Umstrukturierungen von Unternehmen krisenfest, planungssicher und mittelstandsfreundlich ausgestalten. Unternehmen sollen flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können.[2]
Wegen der Einzelheiten wird auf den Beitrag "Grunderwerbsteuervergünstigungen bei Umstrukturierung im Konzern", Haufe Index 15644288, verwiesen
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