Eine Gesellschaft steigt in eine niedrigere Größenklasse ab, wenn an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren 2 der für die bisherige Größenklasse maßgebenden 3 Schwellenwerte unterschritten werden.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden im gesamten Text lediglich männliche Bezeichnungen verwendet, die die jeweilige weibliche Form mit einschließen.

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