Bei einem laufenden Unternehmen setzt die Einstufung voraus, dass die Schwellenwerte an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden.[1] Nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich nicht um "unmittelbar" aufeinanderfolgende Geschäftsjahre handeln. Es kommt auch nicht darauf an, dass an den jeweiligen Stichtagen dieselben Merkmale für eine Größenklasse über- oder unterschritten werden.

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