Kleine Kapitalgesellschaften oder kleine Kapital & Co-Gesellschaften sind solche, die

  • nicht zu den Kleinstkapitalgesellschaften gehören und
  • mindestens 2 der 3 Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften nicht überschreiten[1] bzw. höchstens einen dieser Schwellenwerte überschreiten und
  • nicht aufgrund Fiktion große Gesellschaften sind.

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