Großhändler G aus Deutschland schließt am 1.7.2018 mit einem Softwareunternehmen aus den USA einen Vertrag über Softwarewartung für ein Lagerhaltungsprogramm ab (Laufzeit: 3 Jahre). Da sich der Softwareanbieter noch weitere Anschlussaufträge von G verspricht, ist er einverstanden, dass die Zahlung für die Softwarewartung erst am Ende der Vertragslaufzeit (30.6.2021) i. H. v. 60.000 EUR erfolgen soll.

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