Die "goldene Finanzierungsregel" ist relativ einfach: 50 % Eigen- zu 50 % Fremdkapital. Dieser Traum aller kreditvergebenden Banker wird in der Regel kaum eingehalten. Die Eigenkapitalquote von gut finanzierten deutschen Unternehmen liegt bei ca. 30 %. Erschreckend aber ist, dass es eine recht erkleckliche Anzahl von Unternehmen in Deutschland gibt, deren Eigenkapitalquote nur knapp 10 % erreicht. Solche Unternehmen tun sich schwer, weiteres Fremdkapital zu erhalten. Vor allem dann, wenn der gewünschte Kredit nicht zur Investition, also zur Beschaffung von Vermögensgegenständen genutzt werden soll, sondern dazu dienen soll, Aufwand zu finanzieren. Auf diesem Ohr werden Banken zunehmend "schwerhörig" und der ungeliebte, aber gängige Rat an die kreditsuchenden Unternehmen lautet, sich zunächst doch einmal Eigenkapital zu beschaffen.

Je besser die Eigenkapitalquote, desto weniger wichtig ist es, im laufenden Betrieb die Möglichkeit einer Überschuldung zu prüfen. Umgekehrt: Je geringer die Eigenkapitalquote, desto wichtiger, auch bei "gefüllten Auftragsbüchern" die Gefahr der Überschuldung regelmäßig zu prüfen. Denken Sie nur einmal an die Möglichkeit, dass nicht versichertes Anlagevermögen untergeht, dass Umlaufvermögen zu teuer, zu viel oder falsch beschafft wurde, dass ein "Triple-A-Kunde" abspringt. Dennoch sollte die Gelegenheit des Jahresabschlusses genutzt werden, die Handelsbilanz auf stille Reserven, also auf die notwendigen, aber nicht in der Bilanz sichtbaren "Speckpölsterchen" zu untersuchen, die in einem möglichen Krisenfall hilfreich sein können.

In vielen GmbHs gibt es ein Controlling oder es werden im Laufe eines Wirtschaftsjahres Zwischenabschlüsse erstellt oder sie erhalten vom Steuerberater betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), die dann auch regelmäßig und vor allem zeitnah geprüft werden sollten. Nur so kann ein Geschäftsführer im Falle eines Falles rechtzeitig und wirkungsvoll gegensteuern, beispielsweise durch die Beschaffung von neuem Eigenkapital etwa über Gesellschaftereinlagen in eine Rücklage, eine stille Gesellschaft oder neue GmbH-Gesellschafter.

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