1. Firma; Sitz
1.1 Die Firma der Gesellschaft lautet … gemeinnützige GmbH.
1.2 Sitz der Gesellschaft ist …
2. Gegenstand des Unternehmens
2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.2

Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Altenhilfe, die Jugendhilfe sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch

  • die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern und Krankenheimen;
  • die Errichtung und den Betrieb von Pflegeheimen, Behindertenheimen und -einrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen und ambulanten Krankenstationen;
  • die selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet.
2.3 Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen.
2.4 Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2.5 Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
3. Stammkapital; Stammeinlagen
  Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt …EUR (in Worten: … Euro). Alle Stammeinlagen werden gehalten von …
4. Geschäftsführung; Vertretung
4.1 Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
4.2 Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
4.3 Einem oder mehreren Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von § 181 BGB erteilt werden.
4.4 Alle Geschäfte und Handlungen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erheblich beeinflussen oder die besonders risikobehaftet sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafter können durch Beschluss Einzelheiten, insbesondere einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte in einer Geschäftsführungsordnung regeln.
5. Geschäftsjahr
  Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
6. Auflösung der Gesellschaft
  Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks fällt ihr Vermögen an die …, die es für die in Ziff. 2. genannten steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden hat.
7. Gründungsaufwand
  Die Gesellschaft trägt den Gründungsaufwand bis zu einem Höchstbetrag von … EUR.
8. Salvatorische Klausel
  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

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