Die Firma der GmbH & Co. KG ist vor oder unverzüglich nach Beginn der Geschäftstätigkeit von sämtlichen Gesellschaftern zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung muss Folgendes enthalten:

  • die Namen der Gesellschafter einschließlich Adresse und Geburtsdatum,
  • die Firma,
  • den Sitz,
  • eine inländische Geschäftsanschrift,
  • den Zeitpunkt der Entstehung der Gesellschaft,
  • die Höhe der Einlage der Kommanditisten,
  • ggf. Abweichungen von der Vertretungsverhältnissen und
  • den Geschäftszweig.

Die Handelsregisteranmeldung muss von einem Notar beglaubigt werden.

 
Praxis-Tipp

Risiken minimieren

Geschäfte, die ein erhebliches wirtschaftliches Gefährdungspotenzial bergen, sollten erst nach der Eintragung ins Handelsregister durchgeführt werden. Erst dann ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Davor besteht das Risiko, dass die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten, die im Stadium der Vor-GmbH entstanden sind, haften.

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