Seit 2008 gibt es als Pendant zur englischen Limited in Deutschland die Unternehmergesellschaft (UG). Sie ist keine eigenständige Rechtsform, sondern ein Unterfall der GmbH. Ihre Besonderheit: Es ist kein Mindeststammkapital von 25.000 EUR erforderlich, sondern es reicht bereits 1 EUR zu ihrer Gründung.

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist die haftungsbeschränkte UG persönlich haftende Komplementärin.

 
Hinweis

Einstiegsvariante

Attraktiv ist diese Konstruktion, wenn die Gesellschafter wenig Liquidität ins Unternehmen transferieren wollen und ein hohes Finanzvolumen zur Geschäftstätigkeit auch nicht erforderlich ist.

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