Das Gesamtkostenverfahren[1] entspricht der herkömmlichen Vorstellung von der Gestaltung der GuV. Es werden nacheinander das gewöhnliche und das außergewöhnliche Geschäftsergebnis ermittelt. Aus der Summe der beiden Ergebnisse nach Abzug von Steuern ergibt sich der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.

Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind in Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2015 beginnen, nicht mehr gesondert aufzuführen, sondern ggf. nur noch postenweise im Anhang.[2]

Das gewöhnliche Geschäftsergebnis folgt aus einer Gegenüberstellung der laufenden Erträge (insbesondere der Umsatzerlöse) und der laufenden Aufwendungen (insbesondere der Material-, Personalaufwendungen und Abschreibungen) einschließlich der Finanzerträge und abzüglich des Zinsaufwands.

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