Um den Gesellschaftszweck zu erreichen, bedarf es der Mitwirkung der Gesellschafter. Deshalb haben die Gesellschafter die Pflicht, die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und andererseits alles zu unterlassen, was diese schädigen könnte. Daraus wird eine Treuepflicht der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft abgeleitet, die es verbietet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben. Zudem werden auch die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern von dem Gedanken der Gesellschaftstreue geleitet.

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