Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nicht personell, sondern durch das von den Gesellschaftern als Einlage zu erbringende Kapital geprägt. Folglich tritt der Gesellschafter primär als Kapitalgeber auf. Folge dieser Kapitalorientierung ist, dass der Person des Gesellschafters eine deutlich nebensächlichere Stellung zukommt. Dies zeigt sich insbesondere bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft, bei der sich die Zusammensetzung der Gesellschafter – den Aktionären – mehrfach am Tag ändert.

Wird neben der Kapitaleinlage z. B. noch eine Arbeitsleistung erbracht, erfolgt dies i. d. R. in Form eines schuldrechtlichen Vertrags, durch welchen ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Arbeitsleistung ist damit eine Austauschleistung und somit gerade keine Gesellschafterleistung im engeren Sinne.

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