Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind Ausdruck der Anwendung der Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsprinzipien in der Rechnunglegung. Sie sorgen für eine geringere Arbeitsbelastung, da für diese Güter keine Abschreibungspläne zu entwickeln und umzusetzen sind. Regelungen dazu gibt es nur im Steuerrecht, die jedoch über die GoB ggf. mit Prüfung der Tatsachengemäßheit ins HGB übernommen werden können. Dies gilt analog auch für die IFRS-Anwendung; dort gibt es punktuelle Hinweise auf geringwertige Vermögenswerte. Aktuell ist mit dem Wachstumschancengesetz eine deutliche Erweiterung der Größengrenzen vorgeschlagen, aber noch nicht verabschiedet, weshalb dies in einem gesonderten Kapitel dargestellt wird.

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