Bei der Garantie handelt es sich um eine Vereinbarung, bei der der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr dafür übernimmt, dass die verkaufte Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs

  • eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder
  • eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält.

Dies wird auch als sog. Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie bezeichnet.[1] Voraussetzung einer wirksam vereinbarten Garantie ist neben dem Kaufvertrag und der angegebenen Beschaffenheit der Kaufsache eine Garantieerklärung des Verkäufers oder einer dritten Person.

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