Rz. 258

Fragen zur Umwandlung befassen sich mit dem Unternehmensübergang auf eine andere Rechtsform und deren steuerlichen Folgen. Im Wesentlichen geht es darum, welche Werte im neuen Unternehmen angesetzt werden bzw. welche Werte der Veräußerer zu versteuern hat. Ziel kann es u. a. sein, die Buchwerte fortzuführen. Soweit höhere Werte als die Buchwerte angesetzt werden, sind anteilig stille Reserven zu versteuern, für die u. U. steuerliche Begünstigungen bestehen. Ferner wird zwischen der Einbringung in eine Personengesellschaft[1] bzw. in eine Kapitalgesellschaft[2] unterschieden.

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