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Frotscher/Geurts, EStG § 7b Sonderabschreibung für Mietw ... / 2 Gesetzliche Grundlage

Dr. Matthias Geurts
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Rz. 2

Nach § 7b EStG kann eine Sonderabschreibung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.

Die Finanzverwaltung hat ein Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG herausgegeben.[1]

Als Anlage zum BMF-Schreiben wird zudem ein vom Stpfl. auszufüllendes Formular ("Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG") zur Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen zur Verfügung gestellt.

 
Achtung

Änderung laut BMF-Schreiben v. 21.9.2021 in Rz. 9

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag oder – wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist – die Bauanzeige nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellt bzw. getätigt worden ist. Für Mietwohnungen, die nach den baurechtlichen Vorschriften ohne Bauantrag bzw. Bauanzeige errichtet werden können, kann hinsichtlich des in S. 1 genannten Zeitraums auf den Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung abgestellt werden.[2]

Dieses Schreiben ersetzt die im BMF-Schreiben v. 7.7.2020 in der Rz. 9 getroffenen Aussagen und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

[1] BMF v. 7.7.2020, IV C 3 – IV C 3 – S 2197/19/10009:008, BStBl I 2020, 623; Morawitz BBK 2020, 724; Anemüller, ErbStB 2021, 25; Steck, Stbg 2020, 344 und 393.
[2] BMF v. 21.9.2021, IV C 3 – S 2197/19/10009:009, Rz. 9, BStBl I 2021, 1805.

2.1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen im Überblick

 

Rz. 3

Es muss eine neue Wohnung angeschafft oder hergestellt werden (§ 7b Abs. 1 S. 1 EStG).[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung gem. § 7b Abs. 1 S. 2 EStG neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird. Fertiggestellt ist die Wohnung, wenn sie entsprechend ihrer Zweckbestimmung nutzbar ist. In diesem Fall kann nur der A...

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