Rz. 5

§ 3c EStG ist durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts v. 18.7.1958[1] eingeführt worden und bis zum Jahr 2000 unverändert geblieben. Mit dem Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[2] hat Abs. 1 seinen heutigen Wortlaut erhalten, ohne die Vorschrift inhaltlich zu verändern.

[1] BGBl I 1958, 473.
[2] BGBl I 2000, 1433.

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