Rz. 61
Der Stpfl. muss für Zwecke des § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG eine KapESt-Anmeldung abgeben. Die Höhe der an das FA zu leistenden KapESt und der von dieser Zahlungspflicht betroffenen Kapitalerträge sind in Zeile 14 einzutragen. Für Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ist der spezielle Anmeldevordruck (InvSt 4 B) zu verwenden.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen