Überblick

Bei Fremdleistungsaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen für außerhalb des eigenen Unternehmens in Anspruch genommene (Vor-) Leistungen, die in engem und direktem Zusammenhang mit der eigenen Leistungserstellung stehen und somit dem eigenen Betrieb dienen. Sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) unter dem Posten "Materialaufwand" in der Unterposition "Aufwendungen für bezogene Leistungen" ausgewiesen.

Fremdleistungen, die für Bereiche außerhalb der Leistungserstellung bezogen werden – beispielsweise im Vertrieb oder in der Verwaltung – zählen nicht zu den "Aufwendungen für bezogene Leistungen" und sind gesondert auszuweisen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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