Fremdleistungen können auch bei der Anschaffung oder Herstellung eines zu aktivierenden Vermögensgegenstands anfallen. In der Regel handelt es sich dann um Anschaffungsnebenkosten, beispielsweise Aufwendungen für den Anschluss einer neu erworbenen Maschine an das Unternehmensstromnetz durch einen externen Elektriker.

Anschaffungsnebenkosten sind, auch wenn es sich um Fremdleistungen handelt, Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Vermögensgegenstands und zählen unabhängig vom zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten.

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