BMF, 04.03.1998, IV A 3 - S 0850 - 4/98

Vorbildungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung;

Freie Mitarbeiter bei Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 12.8.1997, VII R 32/97 (BStBl 1998 II S. 166) erneut entschieden, daß die Tätigkeit eines Rechtsreferendars als freier Mitarbeiter bei einem Steuerberater keine unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen darstellt und deshalb auf die für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erforderliche berufspraktische Tätigkeit angerechnet werden kann.

Die im Bezugsschreiben vertretene gegenteilige Auffassung kann deshalb nach Ansicht der für das Steuerberatungsrecht zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Beauftragung eines freien Mitarbeiters kann folglich auch nicht länger als eine nach § 10 StBerG i.V.m. § 7 BerufsO mitteilungspflichtige Verletzung von Berufspflichten angesehen werden; entsprechende Abmahnungen wären rechtswidrig.

 

Normenkette

StBerG § 2

StBerG § 5

 

Fundstellen

BStBl I, 1998, 262

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