Der mittels einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom wurde in den letzten Jahren stets günstiger, und so konnte bereits bisher der Strom deutlich unter den üblichen Strombezugspreisen erzeugt werden. Angesichts der zuletzt stark gestiegenen Strompreise ist ein wirtschaftlicher Betrieb selbst mit einer nicht optimal ausgerichteten Anlage möglich. Deshalb wird die Photovoltaik auch nur noch in geringem Umfang durch eine garantierte Einspeisevergütung gefördert. Die Förderhöhe wurde über die Jahre deutlich abgesenkt.[1]

Zugleich wird ein möglichst hoher Direktverbrauch – der Verbrauch des erzeugten Stroms im eigenen Haushalt – immer interessanter. Mittlerweile ist ein positives Betriebsergebnis – insbesondere bei nicht ganz optimaler Lage der Photovoltaikanlage – oftmals nur noch durch eine höhere Quote des direkten Stromverbrauchs und entsprechend geringerer Einspeisung erreichbar. Ein Direktverbrauch in der Größenordnung von 20 bis 30 % der Stromproduktion sollte angestrebt werden. Wird die Anlage mit einer Speicherbatterie gekoppelt, sind auch Werte um die 50 % ohne persönliche Einschränkungen bzw. Umstellungen im Verbrauchsverhalten erreichbar.

Doch nicht nur die Höhe der erzielbaren Einspeisevergütung, auch die Höhe der Herstellungskosten für eine Photovoltaikanlage oder der Umfang des Direktverbrauchs des erzeugten Stroms entscheiden über deren Wirtschaftlichkeit. Eine zutreffende, optimale Besteuerung trägt hierzu entscheidend mit bei.

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Die aktuellen Sätze s. Abschnitt 2.3

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