Im Forderungsbestand des Unternehmers Hans Groß per 31.12.01 i. H. v. netto 250.000 EUR befindet sich eine offene Forderung gegen den Kunden Karl Heinz Pohl (Konto 14465) i. H. v. brutto 23.800 EUR. Mahnungen sind bisher fruchtlos verlaufen. Nachforschungen haben ergeben, dass sich Karl Heinz Pohl mit unbekanntem Ziel abgesetzt hat.
Folge:
Hier muss Hans Groß davon ausgehen, dass Karl Heinz Pohl den Forderungsbetrag nicht begleichen wird. Der Forderungsausfall steht endgültig fest. Es handelt sich um eine uneinbringliche Forderung. Uneinbringliche Forderungen müssen ausgebucht werden. Die Umsatzsteuer muss wegen des endgültigen Forderungsausfalls berichtigt werden. Die Buchung erfolgt je nachdem auf das Konto "Umsatzsteuer 19 %" 1776/3806 (SKR 03/04) oder auf das Konto "Umsatzsteuer 7 %" 1771/3801 (SKR 03/04) .
Allerdings handelt es sich bei den DATEV-Konten 2406/2401 (SKR 03) bzw. 6936/6931 (SKR 04) um Automatikkonten, bei denen die Umsatzsteuer automatisch berichtigt wird.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
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2406/6936 | Forderungsverluste 19 % USt (übliche Höhe) | 23.800 | 14465/14465 | Karl Heinz Pohl | 23.800 |
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