Der pauschale Nutzungswert (für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) können im Einzelfall die Kosten übersteigen, die dem Arbeitgeber insgesamt für das Fahrzeug entstanden sind. Wird dies nachgewiesen, ist der pauschale Nutzungswert maximal mit den Gesamtkosten des Fahrzeugs anzusetzen (Kostendeckelung).

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